DEUTSCH im Sicherheitsgewerbe
zur Vorbereitung auf die Sachkundeprüfung §34a GewO
Für Prüflinge, deren Muttersprache nicht Deutsch ist, ist die Ablegung der Sachkundeprüfung nach § 34a GewO eine besondere Herausforderung, da der behördliche Sprachgebrauch der Prüfungsinhalte einen höheren Anspruch an das Sprachverständnis stellt, als die Nutzung von Deutsch im Alltag.
In unserem Lehrgang „Vorbereitung auf die Sachkundeprüfung gem. § 34a der GewO mit fachsprachlichem Unterricht“ werden die nötigen Sprachkenntnisse vermittelt, um die Erfolgsaussichten, die Sachkundeprüfung gem. §34a GewO erfolgreich zu bestehen, deutlich erhöht. In einem weiteren Schritt vermittelt der Lehrgang unseren Teilnehmern das fachspezifische Vokabular, welches typischerweise während des Schichtbetriebs in der Sicherheitsbranche genutzt wird.
Innerhalb von 3 Monaten werden:
- die grammatischen Grundregeln der deutschen Sprache beigebracht bzw. aufgefrischt.
- die Fachbegriffe aus dem Sicherheitsbereich und deren Bedeutung gelehrt.
- verständliche Erklärungen der Gesetzte des deutschen Gesetzbuches gegeben.
Gleich im Anschluss des Deutschmoduls, nehmen die Teilnehmer an unserem Lehrgang zur Vorbereitung auf die Sachkundeprüfung gem. §34a GewO teil.
Lehrgangsdauer:
6 Monate in Vollzeit, 960 Unterrichtseinheiten
Lehrgangstermine:
22.09.2020 – 17.03.2021
21.10.2020 – 21.04.2021
Zugangsvoraussetzung:
- Mindestalter 18 Jahre
- Schichtdiensttauglichkeit
- lesen und schreiben (Deutsch)
- gefordertes Sprachlevel B1
Kosten:
Auf Anfrage. Förderung über den Bildungsgutschein der Agentur für Arbeit / Jobcenter inkl. Lehrmaterial und Prüfungsgebühr. Maßnahmenr.: folgt in Kürze
Nach aktuellem Rahmenlehrstoffplan der IHK werden unter anderem folgende Inhalte unterrichtet:
- Recht der öffentlichen Sicherheit und Ordnung, Bürgerliches Recht
- Straf- und Strafverfahrensrecht
- Umgang mit Waffen
- Konflikt, Konfliktbewältigung
- Umgang mit Menschen
- Grundlagen der Kommunikation
- Grundzüge der Sicherheitstechnik, Mechanische Sicherheitseinrichtungen, Gefahrenmeldeanlagen
Die Ablegung der Sachkundeprüfung gem. §34a erfolgt über die Industrie- und Handelskammer.